Die Abkürzung FUD steht für das Lebenshilfe-Angebot "Familienunterstützender Dienst".
Menschen, die Unterstützung, Entlastung oder eine Auszeit in der Betreuung eines Angehörigen mit geistiger Behinderung und/oder einer körperlichen Einschränkung benötigen, finden beim FUD kompetente und engagierte Ansprechpersonen.
Das Team hilft gerne. Dabei richtet es sich stets nach den Wünschen und den Bedürfnissen in der Familie. Der FUD bietet Unterstützung bei der Betreuung eines Angehörigen mit Behinderung. Er eröffnet pflegenden oder betreuenden Angehörigen, sich von dieser herausfordernden Aufgabe zu erholen und neue Kraft zu schöpfen.
Die Unterstützung kann stundenweise in der Familie erfolgen. Darüberhinaus bietet der FUD individuelle Unterstützungsangebote für die Anfragenden und ihre Angehörigen mit Behinderung an.
Die Zeiten und die Inhalte der Betreuung stimmen die Interessent*innen am besten mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des FUD selber ab.
Die fachliche Anleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch den Familienunterstützenden Dienst sichergestellt.
Die Aufgabenfelder des FUD sind:
Möglichkeiten der Finanzierung
Es kann der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 Euro monatlich für die Betreuungshilfen einsetzt werden und oder die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.
Die Verhinderungspflege muss jährlich neu beantragt werden. Sie gilt für ein Kalenderjahr. Wenn die Verhinderungspflege nur stundenweise in Anspruch genommen wird, bleibt das Pflegegeld unangetastet.
Der Familienunterstützender Dienst kann direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Die Betreuungshilfen können auch privat in Anspruch genommen und abgerechnet werden.