Erziehende, die sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen, sollten am besten mit ihrer Kinderärztin oder ihrem Kinderarzt sprechen.
Für die Interdisziplinäre Frühförderung wird eine Verordnung zur Eingangsdiagnostik interdisziplinäre Frühförderung nach §30 SGB IX (Komplexleistung) von der Kinderärztin oder dem Kinderarzt benötigt.
Die Verordnung muss auf dem Verordnungsmuster 16 ausgestellt werden (rosa Rezept).
Die Eingangsdiagnostik dient dazu, den Förderbedarf des Kindes zu ermitteln. Danach erstellt die Frühförderung einen Förder- und Behandlungsplan, der mit den Erziehenden besprochen wird. Wurde ein Förderbedarf festgestellt, wird ein Antrag auf Frühförderung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe gestellt.
Sobald eine Kostenzusage des Landschaftsverbandes vorliegt, kann die Förderung und Therapie des Kindes beginnen.
Hat ein Kind ausschließlich heilpädagogischen Unterstützungsbedarf, so erhält es Heilpädagogische Frühförderung. Die Heilpädagogische Frühförderung nutzt die Methode des Spiels, um die sprachlichen, motorischen, kognitiven, sozialen und emotionalen Kompetenzen des Kindes zu fördern.
Bei Fragen wenden sich Erziehende am besten direkt an die Frühförderung Ein erstes Beratungsgespräch ist unverbindlich möglich.