„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3.1. Das Recht auf Sexualität ist ein Grundrecht aller Menschen. Für Menschen mit Behinderung ist es leider noch immer nicht selbstverständlich!
Das wollen wir ändern!
Sexualität sollte kein Tabuthema sein, sondern angesprochen werden dürfen!
Dieses gilt sowohl für Menschen mit Behinderung, als auch für Eltern, Familienangehörige und Betreuer!
Selbstbestimmt und verantwortungsbewusst sollte Sexualität gelebt und erlebt werden können!
Um diesem Anspruch näher zu kommen, bieten wir themenspezifische Fortbildungen und Informationen an.
Diese können in Form von Einzelgesprächen, Paargesprächen, Fortbildungsgruppen und Teilnahme an Teamgesprächen stattfinden.
Auch Fragen und Wünschen von Eltern stehen wir offen gegenüber!
Unsere Themenschwerpunkte sind u.a.:
Tabu Thema?!